FUK-Newsletter 09-2010

Inhalt

 

Unfallversicherung = Haftpflichtversicherung
Haftung für Bürger- und Brandmeister

Schwere Unfälle von Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren lösen stets Betroffenheit in den Heimatgemeinden der Feuerwehrangehörigen aus. Schnelle Hilfe ist gefragt und wird von den Feuerwehr-Unfallkassen auch bereit gestellt. In erster Linie ist ärztliche Kunst in Krankenhäusern und Spezialkliniken gefordert, anschließend eine umfassende Betreuung, die Wiedereingliederung in den Beruf oder die Eröffnung neuer Perspektiven zur Teilhabe am Arbeitsleben. Verbleibt aufgrund der Unfallverletzung ein größeres Handicap, kommen Wohnungshilfe und Kfz-Hilfe zum Zuge. Natürlich hat dies auch seinen Preis. Die Aufwendungen hierfür können in Einzelfällen oder bei Massenunfällen schnell die Millionengrenze übersteigen. Beruhigend ist, dass nicht die Gemeinde als Träger der Feuerwehr haftet, sondern die Feuerwehr-Unfallkasse, quasi als Haftpflichtversicherung der Gemeinde.

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Weitere Themen der aktuellen Ausgabe

Prävention
Multitasking als Sicherheitsrisiko – auch im Einsatz

Leistungen
Hilfe bei unfallbedingtem "schulfrei"

INTERSCHUTZ
Erfolgreicher Auftritt der Feuerwehr-Unfallkassen

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Herausgeber:
Arbeitsgemeinschaft der Feuerwehr-Unfallkassen Deutschlands
FUK Brandenburg, Hanseatische FUK Nord, FUK Mitte

V.i.S.d.P.:
Lutz Kettenbeil, Hanseatische FUK Nord, Hopfenstraße 2d, 24097 Kiel

Konzept, Umsetzung:
ide stampe GmbH, Alte Landstraße 41, 24107 Stampe bei Kiel

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